Berufliche Inklusion - Bildung - Soziales (BIBS)

Der Besuch des Berufsbildungsbereichs (BIBS) ist ein Schritt in einen neuen Lebensabschnitt. Hier findet der Übergang von der Schule in das Berufsleben statt.

In unserem Berufsbildungsbereich bieten wir den Menschen mit Behinderungen als Teilnehmern ein vielfältiges Angebot zur beruflichen Orientierung und beruflichen Bildung.

Die Menschen mit Behinderung werden hier bei uns entsprechend ihrer Eignungen und Neigungen qualifiziert und auf eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder auf den Übergang in unseren Arbeitsbereich vorbereitet.

Aufgabe des Berufsbildungsbereiches ist ...

  • die Persönlichkeit und Leistungsfähigkeit der Teilnehmer weiterzuentwickeln
  • die Eingliederung der Beschäftigten in das Arbeitsleben der Werkstatt oder des allgemeinen Arbeitsmarktes zu ermöglichen

Ziele der berufsfördernden Maßnahmen sind ...

  • das Erlernen und Einüben handwerklicher und arbeitstechnischer Fertigkeiten
  • die Vermittlung von beruflichen Basisfähigkeiten u.a. Konzentration, Ausdauer sowie die Fähigkeit zur Arbeitsplanung und realistischen Selbsteinschätzung
  • die Förderung sozialer Kompetenzen wie z.B. die Konflikt- und Kooperationsfähigkeit und der Umgang mit Kritik
  • die Weiterentwicklung und Festigung lebenspraktischer Fähigkeiten als Grundlage einer möglichst selbständigen und selbstbestimmten Lebensführung

Wir bieten berufliche Bildung in den Fachrichtungen ...

  •  Metall
  •  Holz
  •  Industriemontage
  •  Garten- und Landschaftspflege
  •  Küche und Hauswirtschaft
  •  Textil
  •  Bürokommunikation
  •  Lager und Logistik
  •  Module der Fahrzeug- und Maschinenpflege
  •  Alltagsbegleiter
  •  Prüfung zum Handwerksgehilfen (Bereiche Holz, Metall) und Prüfung zur Hilfskraft
     (Bereiche Garten und Hauswirtschaft)

Unsere Leistungen im Berufsbildungsbereich ...


  • orientieren sich am Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich
  • werden für maximal zwei Jahre erbracht
  • entstehen auf der Grundlage eines individuellen Eingliederungsplanes, der Neigungen und Fähigkeiten der Beschäftigten berücksichtigt
  • können Menschen mit Behinderungen in Anspruch nehmen, die wegen Art und Schwere der Behinderungen nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können.

Fragen Sie uns ...

  • Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit uns.
  • Wir beraten Sie gerne über den Aufnahmeweg und die Inhalte der berufsbildenden Maßnahmen.


Darüber hinaus bieten wir im Rahmen des Berufsbildungsbereiches der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) die berufliche Bildung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Voraussetzung für die Aufnahme im externen Berufsbildungsbereiches ...

  • leistungsberechtigt nach §§ 136 ff. Sozialgesetzbuch IX
  • Empfehlung des Fachausschusses für den Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
  • Kostenzusage der Agentur für Arbeit
  • der Wunsch nach beruflicher Integration durch Tätigkeit in  Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes
  • Teamfähigkeit, Flexibilität und die Bereitschaft eigenes Wissen zu erweitern und Neues zu lernen
  • Selbstständigkeit bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Unser Angebot ...

  • Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Betrieben außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
  • Begleitung bei der Einarbeitung und Qualifizierung in externen Betrieben
  • Beratung und Hilfestellung in Konfliktsituationen
  • Förderung nach individuellem Eingliederungsplan, der Neigungen und Fähigkeiten berücksichtigt
  • Fachtheoretische Unterweisungen im Berufsbildungsbereich 

Rahmenbedingungen für die Leistunsberechtigten ...

  • die Teilnehmer sind über die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) sozial -und unfallversichert
  • die Dauer der beruflichen Bildung im Betrieb richtet sich nach dem Einzelfall und beträgt maximal zwei Jahre
  • die Agentur für Arbeit zahlt ein Ausbildungsgeld nach § 104 Sozialgesetzbuch III
  • eine Zahlungsverpflichtung des externen Betriebes besteht nicht

Rahmenbedingungen für den Betrieb ...

  • Auswahl von geeigneten Teilnehmern durch den Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
  • Erprobungspraktika im externen Betrieb vor Beginn der Maßnahme
  • der Betrieb wird während der Maßnahme nicht mit Kosten belastet
  • Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes gewinnen motivierte Mitarbeiter und fördern die Integration von Menschen mit Behinderung

Abteilungsleiter und Ansprechpartner:

Antje Friedrichs

Telefon: 0491 9605-202
Mobil: 0152 22774933
email: afriedrichs@lebenshilfe-leer.de