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berufsbegleitende Fortbildung
Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB)
Ab November 2020 bietet die Lebenshilfe Leer e.V. in Kooperation mit der Ostfriesischen Beschäftigungs- und Wohnstätten GmbH (obw) und der Lebenshilfe Nordhorn gGmbH einen berufsbegleitenden Lehrgang an mit dem anerkannten Abschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung".
Die Weiterbildung und Prüfung orientiert sich an:
der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss
Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ (Stand vom 13.12.2016)
und umfasst die nachfolgenden vier Handlungsbereiche:
- Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben ...
- Berufliche Bildungsprozesse ...
- Arbeits- und Beschäftigungsprozesse ... sowie
- Kommunikation und Zusammenarbeit ...
... personenzentriert planen, steuern und gestalten.
Inhalte der Weiterbildung:
- Eingliederungspläne weiterentwickeln, Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern
- Berufliche Qualifizierungsprozesse an Entwicklungsschritte anpassen, Lernarrangements gestalten, betriebliche Praktika planen, durchführen und bewerten
- Kompetenzen, Arbeitsverhalten und -leistung, Fertigkeiten sowie soziales Verhalten beobachten, beurteilen und dokumentieren
- Gruppen moderieren und führen, Konfliktmanagementtechniken anwenden
- Menschen mit Beeinträchtigungen zum Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen befähigen
- Grundlagen des Qualitätsmanagements
- Durch das erfolgreiche Abschließen der Prüfung wird zusätzlich die Ausbildereignung im Sinne des § 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes erreicht.
Organisation der Weiterbildung:
Die berufsbegleitende Weiterbildung umfasst insgesamt 800 Unterrichtsstunden
verteilt über 21 Blockwochen à 5 Unterrichtstage.
Die Weiterbildung beginnt im November 2020 und kann mit dem Abschluss Geprüfte Fachkraft
zur Arbeits- und Berufsförderung im Sommer 2022 abgeschlossen werden.
Die Prüfung besteht aus:
- einer schriftlichen Aufsichtsarbeit,
- der Durchführung, Dokumentation und Präsentation eines Praxisprojektes und
- einem anschließenden Fachgespräch.
Zulassungsvoraussetzungen:
Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksverordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in ...
a) ... einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder b) ... einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder - ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.
Sechs Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen in Aufgabenbereichen geleistet worden sein, die wesentliche Züge der Aufgaben einer geprüften Fachkraft zur Arbeits- und
Berufsförderung tragen.
Kooperationspartner:
Eine berufsbegleitende Weiterbildung der
- Lebenshilfe Leer e.V. in Kooperation mit der
- Ostfriesischen Beschäftigungs- und Wohnstätten GmbH (obw) und der
- Lebenshilfe Nordhorn gGmbH.
Lernort / Zeit / Gebühren:
Die Seminare finden statt im:
- obw-Bildungszentrum, Auricher Straße 122, 26721 Emden
Reguläre Seminarzeit:
Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr.
Die genauen Termine der Weiterbildung sind gesondert in einer Programmübersicht zu finden.
Die Teilnahme am Lehrgang kostet 4.402,50 Euro, zuzüglich 300,- Euro Prüfungsgebühr.
Kontakt / Anmeldung:
Lebenshilfe Leer e.V.
Stichwort: gFAB
Björn Schwarzer
Tel.: 0491 9605-119
Mail: qmb@lebenshilfe-leer.de
Verantwortlichkeit:
Die Lebenshilfe Leer zeigt sich als Hauptverantwortlicher in der Durchführung sowie
als Träger dieser Weiterbildung gFAB.