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Verhinderungspflege
In unserem Wohnheim 1 besteht die Möglichkeit der vorübergehenden Aufnahme von Menschen mit Behinderung, um deren Angehörige im häuslichen Bereich zu entlasten und Ihnen in Notsituationen zu helfen. Die Betreuung erfolgt vollstationär.
Solche Situation können zum Beispiel eintreten, wenn die Pflegeperson durch Erkrankung oder durch eine Rehabilitationsmaßnahme verhindert ist. Aber auch bei einem Erholungsurlaub des Angehörigen, welcher im Interesse einer gesundheitlichen Prävention erfolgt, ist eine vorübergehende Aufnahme in das Wohnheim 1 möglich. Die Unterbringung erfolgt dann in einem der zur Verfügung stehenden Kurzzeitbelegungsplätze.
Üblicherweise wird die Verhinderungspflege für Menschen mit Behinderung angeboten, wenn Sie volljährlich sind und die Werkstatt unserer Einrichtung besuchen. Ausnahmefälle sind jedoch auch möglich.
Abteilungsleiter/Ansprechpartner:
Jannes Hagena
Großer Stein 15
26789 Leer
Telefon: 0491 9605-150
Mobil: 01522 2663684
Telefax: 0491 97674-67
email: grosserstein15@lebenshilfe-leer.de
email: jhagena@lebenshilfe-leer.de