Hinweise über EU-Rechtsverstöße gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Am 16. Dezember 2019 ist die „Richtlinie (EU) 2019/1937" des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (EU-Hinweisgeberrichtlinie) in Kraft getreten. Sie soll den Schutz von Hinweisgebern auf ein EU-weit einheitliches Niveau heben.

Die Umsetzung der sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“ in deutsches Recht erfolgt durch das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“, kurz: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das  am 02. Juli 2023 in Kraft getreten ist.

„Hinweisgeber“ im Sinne der Richtlinie sind für die Lebenshilfe Leer e.V. in erster Linie Mitarbeitende. Sie haben hier die Möglichkeit, wichtige Hinweise abzugeben, ohne Nachteile fürchten zu müssen. Die Nutzung der Webanwendung ist vertraulich und Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Identität preiszugeben, sollten Sie anonym bleiben wollen. Möchten Sie jedoch, gemäß der rechtlichen Bestimmungen, darüber informiert werden, was nach Ihrer Meldung im Rahmen der internen Prüfung geschehen ist, vermerken Sie in Ihrer Meldung eine anonymisierte E-Mail-Adresse (oder Telefonnummer), unter der Sie vom unabhängigen Prüfungsgremium benachrichtigt werden können. 

Geben Sie Ihre Informationen bitte immer nach bestem Gewissen und „im guten Glauben“ ab, verzichten Sie also bitte auf absichtliche Falschmeldungen und Verleumdungen.

Verstöße gegen EU-Recht können z.B. folgende Rechtsbereiche betreffen:
- Öffentliche Gesundheit      
- Datenschutz
- Vergaberecht          
- Umweltschutz         
und vieles mehr.

Den genauen Gesetzestext finden Sie hier auf der Seite des Bundesjustizministeriums.

Ihr anonymer Hinweis über EU-Rechtsverstöße bei der Lebenshilfe Leer e.V.